Liebe GEMA-Verantwortliche in den Chören,
es ist soweit: die bereits im letzten Jahr angekündigte Online-Umstellung des GEMA-Meldeverfahrens startet nun auch für die Mitgliedschöre im MSB.
Die GEMA versendet Kundennummer und Zugangscode, mit dem sich Mitgliedsvereine im Online-Portal der GEMA registrieren können, jeweils in zwei getrennten Briefen in der KW 20 an die Vorsitzenden.
Als Hilfestellung bietet die GEMA für die Chöre des Deutschen Chorverbands (DCV) einen vereinfachten Zugang über eine eigens erstellte Landingpage, die direkt zum richtigen Tarif im GEMA-Portal führt: https://www.gema.de/de/musiknutzer/branchen/chorverband-dcv
Zudem erklärt auch eine „Schritt-für-Schritt“-Anleitung den Anmeldeprozess im Portal ausführlich und gibt Tipps und Hilfestellungen. Eine Kurzinformation finden Sie ebenfalls online.
Die GEMA bietet außerdem exklusiv zum Start der Online-Meldungen über das Portal Schulungen für Chöre an. Der nächste Termine findet am 15.05.2025 von 15 bis 16 Uhr statt. Mehr zu den Terminen und Anmeldemöglichkeiten erfahren Sie ebenfalls auf der oben genannten GEMA-Landingpage für DCV-Chöre: https://www.gema.de/de/musiknutzer/branchen/chorverband-dcv
Bitte beachten Sie:
1. Alle GEMA-Meldungen müssen zukünftig direkt über das Online-Portal der GEMA erfolgen.
2. Sowohl alle Chorischen Veranstaltungen wie auch Geselligen Veranstaltungen melden Chöre somit direkt über das Portal der GEMA.
3. Am bisherigen Abrechnungsmodus ändert sich nichts: die Gebühren für Chorische Veranstaltungen übernimmt der MSB; Gesellige Veranstaltungen werden nach Abzug des Gesamtvertragsnachlasses von der GEMA direkt an die Chöre berechnet.
4. Es gelten für alle Meldungen dabei grundsätzlich die Fristen der GEMA – das bedeutet, bis zum Ende des Folgemonats nach einer Veranstaltung muss diese auch bei der GEMA gemeldet sein. Setlisten müssen spätestens sechs Wochen nach der Veranstaltung eingereicht werden.
Gut zu wissen:
Die GEMA gewährt für alle lizenzpflichtigen Musiknutzungen der Mitglieder des DCV einen Nachlass von 20 Prozent auf die Vergütungssätze für chorische und gesellige Veranstaltungen mit Live- und/oder Tonträgerwiedergabe sowie bei Hintergrundmusik ohne Veranstaltungscharakter mittels Radio, Fernseher und Tonträger, soweit sie ordnungsgemäß angemeldet sind. Zusätzlich wird ein pauschaler Kulturrabatt in Höhe von 15 Prozent für chorische Veranstaltungen auf die Tarife U-K und U-V eingeräumt.
Für die Produktion von Tonträgern (CDs oder DVD) und für die Musikwiedergabe im Internet gelten die üblichen Tarife der GEMA, hierfür werden keine Nachlässe gewährt.
Sollten Sie bis KW 21/22 kein Schreiben der GEMA mit Ihrer Kundennummer und dem Zugangscode erhalten haben, melden Sie sich bitte unserer GEMA-Beauftragten Vera Zöller: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
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Freundliche Grüße
Vera Zöller
GEMA-Beauftragte MSB