Hilfsprogramm Laienmusik in Bayern 2022

Fördermittel für den Neustart nach Corona


MoneyAuch für das erste Halbjahr 2022 hat der Freitstaat Bayern mit dem „Hilfsprogramm Laienmusik in Bayern“ zusätzlich wieder ein großzügiges Förderprogramm aufgelegt.

Ziel ist es, vereinsspezifische Restart-Maßnahmen und Kosten von Laienmusikvereinen zu fördern. Um die Vereine zu entlasten, hat der Ministerrat die Verlängerung des Hilfsprogramms Laienmusik bis 30. Juni 2022 beschlossen.

  

Ihre Förderanträge zum Hilfsprogramm Laienmusik 2022 für das 1. Halbjahr 2022 reichen Sie bitte im Zeitraum
01. bis  31. Juli 2022 beim Maintal-Sängerbund ein.

 Die nachträgliche Antragstellung für den Antrag auf Mittelabruf  und die Bestätigung der ordnungsgemäßen Mittelverwendung reduziert den Verwaltungsaufwand.

Die beim Hilfsprogramm 2021 praxisbewährten inhaltlichen Konditionen wurden geringfügig an die aktuelle Situation angepasst (siehe FAQs). Die Einzelfördersummen wurden auf nunmehr 1.000 € pro Verein und zusätzlich auf bis zu 500 € für jedes weitere gemeldete Ensemble angepasst.
Fördergegenstände des Hilfsprogramms 2022 sind:

  • Kosten für staatlich anerkannte Ensembleleiter (auch in Form der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen / tatsächliches Honorar soweit es den Gesamtbetrag von 660 € je staatlich anerkanntem Ensembleleiter im ersten Halbjahr 2022 übersteigt
  • Kosten der Ensembleleiter (ohne staatliche Anerkennung / auch in Form der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen)
  • Musikalische Aktivitäten inkl. GEMA-Kosten
  • besondere Maßnahmen aufgrund des Schutz- und Hygienekonzeptes (u.a. Anmietung von größeren Proberäumen, zusätzliche Heizkosten, Anschaffung von Lüftungsgeräten)
  • Ausbildungskosten des musikalischen Nachwuchses
  • Konzerte inkl. Storno-Kosten*)
  • Veranstaltungen zur Gewinnung des musikalischen Nachwuchses, Restart-Maßnahmen (z.B. #MachMusik)

*) Konzerte für die nicht bereits beim Sonderfonds des Bundes Mittel beantragt wurden (vgl. https://sonderfonds-kulturveranstaltungen.de/index.html).

Antragsstellung:

Hier geht es zum Antragsformular. Es ist ab 01.07.2022 freigeschaltet.

FAQ´s finden Sie unter: https://www.bayerischer-musikrat.de/HilfsprogrammLaienmusikBayern