CORONA UND CHORPROBEN

Chorproben sind zur Zeit nicht möglich!

Die von der Bayerischen Staatsregierung beschlossenen Maßnahmen wurden in die Zehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (10. BayIfSMV) übernommen. Chorproben sind daher durch die übergeordneten §§ 1 und 3 untersagt.

Die Verordnung ist seit 09.12.2020 in Kraft und gilt bis 05.01.2020.

Mit besten Wünschen für Ihre Gesundheit!

Hermann Arnold
Präsident Maintal-Sängerbund