Nach Monaten ohne gemeinsames Üben dürfen Laienmusiker und Amateur-Ensembles in Bayern wieder zusammen spielen. Unter strengen Hygieneauflagen werden Proben ab 21. Mai wieder erlaubt, wenn der Inzidenzwert vor Ort stabil unter 100 liegt.
Lange mussten sie warten, nun gibt es auch für Laienmusiker und Amateur-Ensembles in Bayern Licht am Ende des Corona-Tunnels: Ab 21. Mai wird der Probebetrieb in Bayern wieder erlaubt, wie Staatskanzlei-Chef Florian Herrmann (CSU) nach einer Sitzung des Kabinetts erklärte. Erlaubt wird das Üben im Freistaat demnach mit bis zu 20 Leuten im Freien und maximal zehn Leuten in geschlossenen Räumen. Bedingung: Der Inzidenzwert vor Ort muss stabil unter 100 liegen.
Es handle sich um einen “Eckpfeiler der bayerischen Kulturszene”, sagte Herrmann. Ob Laienmusiker und Theatergruppen auch wieder Auftritte durchführen dürfen, ist allerdings weiterhin offen. Auch die genauen Hygieneauflagen für die gemeinsamen Proben sind noch nicht bekannt. Laut der Staatskanzlei machen das Wissenschafts- und das Gesundheitsministerium hierzu gemeinsam ein “Rahmenygienekonzept” bekannt.
Bayern: Bald wohl auch Kulturveranstaltungen draußen
Generell sollen Kulturangebote in Bayern in den kommenden Wochen ausgedehnt werden. Ab 21. Mai sollen laut Herrmann auch Kulturveranstaltungen im Freien möglich sein – schon seit heute sind entsprechende Aufführungen bei einem stabilen Inzidenzwert unter 100 in Innenräumen möglich. Die Details zu den Kulturveranstaltungen im Freien werde man im Laufe der Woche noch festlegen, sagte Herrmann.
Laut dem früheren bayerischen Kunstminister Wolfgang Heubisch (FDP) wurden die gesellschaftlichen Dimensionen des monatelangen Ausfalls von Proben und gemeinsamen Veranstaltungen besonders für die Jugend massiv unterschätzt. Heubisch sagte bei BR24Live, dass junge Leute “praktisch ein Jahr lang nichts mehr tun” konnten. Wie die gesamte FDP-Fraktion kritisierte Heubisch zudem, dass bei den angekündigten Öffnungsschritten allein der Inzidenzwert als Maßstab herangezogen wird.
Quelle: BR24
„COMEBACK VON KULTURELLEN VERANSTALTUNGEN“
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Sibler erfreut über Öffnungsperspektiven im Kulturbereich
Foto: H.Arnold, MSB-Archiv
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst,Pressemitteilung Nr. 097 vom 04.05.2021
Kulturelle Veranstaltungen in Theatern, Opern- und Konzerthäusern ab einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 ab dem 10. Mai 2021 wieder möglich – flexible Zuschauerzahlen – Konzept für Auftritts- und Probenmöglichkeiten für Laien- und Amateurensembles
MÜNCHEN. „Kulturelle Veranstaltungen in Theatern, Konzert- und Opernhäusern können durch die Kreisverwaltungsbehörden bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 ab dem 10. Mai 2021 wieder ermöglicht werden. Dabei richtet sich die maximal zulässige Zuschauerzahl nach den örtlichen Gegebenheiten sowie der Einhaltung des vorgeschriebenen Mindestabstandes und den gängigen Hygienemaßgaben“, erklärt Kunstminister Bernd Sibler den heutigen Kabinettsbeschluss für Kunst und Kultur.
„Für mich als Kunstminister ist das heute ein Freudentag. Der heutige Kabinettsbeschluss leitet das Comeback von kulturellen Veranstaltungen in Bayern ein. Die Sicherheitsmaßnahmen und fortschreitenden Impfungen zeigen Wirkung. Zudem verspricht der nahende Sommer zusätzliche Besserung hinsichtlich des Infektionsgeschehens. Da ist es die logische Konsequenz, dass wir Kunst- und Kulturliebhabern sowie Künstlerinnen und Künstlern Perspektiven bieten und Öffnungen in die Wege leiten. Unsere Einrichtungen sind darauf auch gut vorbereitet, da der Probenbetrieb durchgängig möglich war. Schritt für Schritt kehren wir so wieder zu mehr Normalität zurück“, so Staatsminister Sibler mit Blick in die Zukunft.
Laut Kunstminister Sibler arbeite man hinsichtlich der geltenden Rahmenbedingungen am „Feinschliff“: Das für Öffnungen geltende Rahmenhygienekonzept befindet sich derzeit in der finalen Abstimmung mit dem bayerischen Gesundheitsministerium und wird zeitnah veröffentlicht.
Perspektiven für Laien- und Amateurensembles
Perspektiven eröffnen sich mit dem heutigen Beschluss auch für Laien- und Amateurensembles, etwa im Bereich der Laienmusik und der Amateurtheater: Das Bayerische Kunstministerium wird gemeinsam mit dem Bayerischen Gesundheitsministerium dem Ministerrat für seine nächste Sitzung ein Konzept für Auftritts- und Probenmöglichkeiten für Laien- und Amateurensembles in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 vorschlagen. „Wir haben uns in den vergangenen Wochen bereits u.a. eng dazu mit dem Bayerischen Musikrat abgestimmt, um vorbereitet zu sein. Unsere vielfältige bayerische Kulturlandschaft lebt insbesondere von den zahlreichen Laien- und Amateurensembles. Neben dem großen kulturellen Beitrag, den sie leisten, gestalten sie insbesondere das soziale, gesellschaftliche Miteinander vor Ort entscheidend mit. Gerade auch deshalb vermissen viele Künstlerinnen und Künstler im Laienbereich das gewohnte Vereinsleben. Wir setzen daher alles daran, wieder mehr Miteinander im Probenbetrieb zu ermöglichen“, so Kunstminister Bernd Sibler, der sich für eine Rückkehr zum Probenbetrieb auch in diesem Bereich eingesetzt hatte.
CHOR-ONA VIDEOS AUF BR-KLASSIK MIT PREISVERLEIHUNG
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In drei Kategorien waren alle Chöre in Bayern aufgerufen, sich bei BR-KLASSIK zu bewerben. Insgesamt 171 Bewerbungen verteilen sich auf das “mit Abstand” beste Livekonzert, Musikvideo und Digitalprojekt. Unter 30 Finalisten haben Sie in drei Kategorien ihre Favoriten gewählt.
An kommenden Samstag, 27.03. werden um 13.05 Uhr in Cantabile auf BR-KLASSIK nicht nur die weiteren Gewinner jenseits des Publikumsvotings bekannt gegeben, sondern auch die Preise verteilt; ein spannendes Finale, das auch als Live-Stream auf Facebook mitverfolgt werden kann. Aus dem Maintal-Sängerbund haben mehrere Chöre an diesem Projekt teilgenommen. Ihnen gilt es zu danken und zu gratulieren, dass sie diese Herausforderung angenommen haben und dem Chor Songshine Pflaumheim ist mit seinem Beitrag beim BR-Corona-Contest „Bestes Digitalprojekt“ ein hervorragender 4. Platz gelungen. Super! Es lohnt sich, am Samstag reinzuhören.
Das Gemeinnützigkeitsrecht wird ab 2021 erheblich entbürokratisiert und digitalisierbarer ausgestaltet. Gerade die Corona-Pandemie zeigt, wie wichtig der Einsatz für Andere ist. Deshalb werden Vereine und Ehrenamtliche gestärkt.
Konkret werden
der Übungsleiterfreibetrag von 2.400 Euro auf 3.000 Euro und
die Ehrenamtspauschale von 720 Euro auf 840 Euro erhöht,
der vereinfachte Spendennachweis bis zum Betrag von 300 Euro ermöglicht (bisher 200 Euro),
die Einnahmegrenze zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb für gemeinnützige Organisationen auf 45.000 Euro erhöht,
die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung für kleine Körperschaften abgeschafft und die Mittelweitergabe unter gemeinnützigen Organisationen rechtssicher ausgestaltet sowie
die Zwecke „Klimaschutz“, „Freifunk“ und „Ortsverschönerung“ als gemeinnützig eingestuft.
Das zentrale Zuwendungsempfängerregister beim Bundeszentralamt für Steuern schafft zukünftig endlich Transparenz in der Gemeinnützigkeit. Öffentlich zugänglich werden damit Informationen darüber, wer sich wo für welche Zwecke einsetzt. Damit können sich sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Unternehmen gezielt, strukturiert und verlässlich informieren, bevor sie spenden. Gleichzeitig ist das zentrale Register ein Kernelement für die Digitalisierung der Spendenquittung.
Quelle: Bundesfinanzministerium – 28.12. 2020
CHORLEITER-BÖRSE
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Alle Mitgliedschöre des MSB können ihre freien Chorleiterstellen auf die Service-Seite der MSB-Homepage und der Klangwelt setzen.
Schicken Sie Ihren Text bitte per E-Mail als Word-Dokument, – kein PDF – an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! mit dem Betreff: Chorleiterbörse. Der Text sollte nicht länger als 1.000 Zeichen sein. Für die “Klangwelt” ist der Text auf maximal 500 Zeichen beschränkt. Für Mitgliedsvereine des Maintal-Sängerbundes ist dieser Service kostenfrei. Inserate in die “Klangwelt” können gegen Berechnung in beliebiger Größe eingestellt werden.