HILFESTELLUNGEN ZUM UMGANG MIT DER CORONA-SITUATION

Die Ereignisse rund um die Corona-Pandemie überschlagen sich. Nach den Absagen von Veranstaltungen und Fortbildungen, geht es nach der Allgemeinverfügung darum, den Mitgliedsvereinen zu helfen und für die Zeit nach der Pandemie zu planen.
 
Der Bayerische Musikrat  hat dem Maintal-Sängerbund folgende Informationen zukommen lassen.Die rechtliche Lage stellt sich wie folgt dar:
  • Auf Grund der Allgemeinverfügung vom 16.03.2020 sind alle Veranstaltungen und Versammlungen landesweit in Bayern bis vorerst 19.4.2020 untersagt. Dieses Veranstaltungsverbot bricht alle geschlossenen Verträge. Es stellt „Höhere Gewalt“ dar. Dieses Veranstaltungsverbot gilt ähnlich auch in allen anderen Bundesländern, teilweise auch im Ausland.
  • Höhere Gewalt befreit die dadurch betroffene Vertragspartei zeitweise oder möglicherweise dauerhaft von ihrer vertraglichen Leistungspflicht. Die andere Vertragspartei kann deswegen keinen Schadensersatz verlangen. Es können natürlich beide Vertragsparteien den Vertrag auf Grund „Höherer Gewalt“ aufheben, weil die Erfüllung eben unmöglich wird auf Grund des bestehenden Verbots. Es ist sehr sinnvoll, rechtzeitig und begründet abzusagen. (Auszug aus bayern-kreativ.de) Der Bayerische Musikrat (BMR) hat  beim Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst nachgefragt, ob Stornokosten aufgrund der Corona-Pandemie (ausnahmsweise) förderfähig sind. Derzeit kann keine allgemeine Anweisungen zur Rückabwicklung von abgesagten Veranstaltungen gegeben werden.
    Sollten (freiwillige) Kulanzentschädigungen an Dritte gezahlt werden, liegt dies in der Verantwortung des jeweiligen Förderempfängers und sind nach aktuellem Stand über den Vereinshaushalt zu finanzieren.
    Sehr schnell hat der Freistaat Bayern Härtefallfonds für Selbständige und Freiberufler aufgelegt und auch einen Sondertopf für Kultureinrichtungen. Wir sind zuversichtlich, dass auch für die  Verbände und Vereine praxisnahe und hilfreiche Regelungen gefunden werden.

 

Der BMR empfiehlt deshalb:

  • Stornorechnungen aus vertraglichen Verpflichtungen zu prüfen (wer wann storniert hat und ob bestehende Verträge durch die Allgemeinverfügung außer Kraft gesetzt wurden). Sprechen Sie mit den Übernachtungshäusern und Künstlern bzgl. Kulanz.
  • Keine freiwilligen Kulanzentschädigungen an Dozenten zu leisten, sondern in Fällen, wo freiberufliche Musiker finanzielle Nachteile und Probleme durch Kursabsagen erleiden, auf den „Härtefallfonds Corona“ zu verweisen, den Ministerpräsident Dr. Markus Söder und Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger aufgesetzt haben und für den es bereits ein Antragsverfahren gibt: https://www.stmwi.bayern.de/coronavirus/ (Soforthilfe Corona). Der MSB empfiehlt die Homepage des Bayerischen Musikrats für weitergehende Informationen. www.bayerischer-musikrat.de