BMR-MITGLIEDERVERSAMMLUNG MIT PRÄSIDENTENWAHL DIGITAL

Dr. Marcel Huber ist neuer Präsident des Bayerischen Musikrates. In der digitalen Mitgliederversammlung am 14. November 2020 wurde er einstimmig gewählt. Er folgt Dr. Thomas Goppel, der nach 12 Jahren nicht mehr antrat und von der Mitgliederversammlung zum Ehrenpräsidenten ernannt wurde. Goppel: „Ich vertraue Marcel Huber das Amt mit Leidenschaft und Freude an. Einen größeren Glücksfall gibt es nicht!“
Dr. Marcel Huber, Mdl und Staatsminister a.D., skizzierte in seiner Vorstellung seinen beruflichen Werdegang als Tiermediziner und seine politische Laufbahn ab 2003 im Bayerischen Landtag als Abgeordneter, CSU-Generalsekretär, Chef der Staatskanzlei sowie als Staatsminister für Gesundheits- und Verbraucherschutz und für Umwelt.
Musikalisch sei er vielseitig unterwegs, im Ehrenamt als Präsident des Musikbund Ober- und Niederbayern, als Tubist und Kontrabassist mit der Freude des engagierten Laienmusikers, sowie als bekennender Bruckner-Fan und Konzertgänger. Es sei seine tiefste Überzeugung, dass die Musik in Bayern in allen ihren Ausprägungen für das Kulturland Bayern von größter Bedeutung sei und er es als hoch lohnende Aufgabe ansehe, sich dafür einzusetzen. Sein Leitspruch „Packen wir es gemeinsam an in diesen schwierigen Zeiten“, setzte er nach seiner Wahl sofort um, indem er die Generalsekretärin Karin Rawe bat, einen kurzen Überblick über alternative Musik-Wege der Mitgliedsverbände in Zeiten von Corona zu geben.

In seiner Schlussrede beschrieb Dr. Huber seine Beobachtungen als Mitglied im Rundfunkrat und den dringlichen Handlungsbedarf, sich für einen höheren Stellenwert der Musik im öffentlich-rechtlichen Rundfunk einzusetzen. Mit Blick auf die aktuelle Situation definierte er die Aufgaben des BMR, sich dafür einzusetzen, dass während der Pause kreative Ideen gefragt seien, um Menschen Musik zu ermöglichen und dass der BMR sich dafür einsetze, damit nach der Pause bestehende Strukturen erhalten bleiben.
Auf der Mitgliederversammlung wurde auch das weitere Präsidium gewählt. Im Amt bestätigt wurden der Vizepräsident Wilhelm Lehr sowie Ingrid Schrader, Ernst Oesterreicher, Dr. Daniel Mark Eberhard, Dr. Frank Elbert, Georg Hettmann, Heidi Speth und Karl Weindler.

Hermann Arnold, Wolfgang Greth und Prof. Ulrich Nicolai stellten sich nicht mehr zur Wahl. An ihrer Stelle neu in das Präsidium gewählt wurden Karl Hölderich (Musikschulen), Prof. em. Barbara Metzger (Tonkünstlerverband) und Dr. Helmut Kaltenhauser, Vizepräsident, Maintal-Sängerbund  (Chorverbände).

Der Bayerische Musikrat (BMR) ist die größte Kulturorganisation im Freistaat Bayern. Als Zusammenschluss der Einrichtungen und Verbände des Musiklebens in Bayern repräsentiert er rund 1 Million musikbegeisterte Bürgerinnen und Bürger in den Bereichen des Laienmusizierens und der professionellen Musik.

Christiane Franke
Weitere Informationen zur Wahl unter www.bayerischer-musikrat.de

CHORGESANG IM BEREICH DER LAIENMUSIK WIEDER MÖGLICH

Seit 22.06.2020 ist das Rahmenhygienekonzept der beiden Bayerischen Staatsministerien für Gesundheit und Pflege und für Wissenschaft und Kunst veröffentlicht und wurde an die Vereine weiter gereicht. Da vor dem Konzert die Probe liegt, hier zur Absicherung noch einmal  das Muster der Bayerischen Chorverbände: Hygienekonzept_Vorlage

Die Freude am Chorsingen können Sie wieder entdecken, wenn Sie:

– Hygiene und Abstandsregeln einhalten,
– die Maskenpflicht beachten,
– sich an Lüftungsregeln begrenzter Probendauer halten,
– Ihrer Dokumentationspflicht nachkommen.

Bitte beachten Sie, dass für die rechtliche Verbindlichkeit ausschließlich das Rahmenhygienekonzept des StMWK Bayern gilt:Hygienekonzept-für-Chorgesang-im-Bereich-der-Laienmusik

OH HAPPY DAY: CHÖRE DÜRFEN WIEDER SINGEN

“Der Chorgesang im Bereich der Laienmusik wird ab 22. Juni 2020 wieder zugelassen. Voraussetzung ist ein Mindestabstand der Beteiligten von 2m, regelmäßige Lüftungsintervalle und eine Begrenzung der Probendauer. Das Wissenschaftsministerium wird in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium ein entsprechendes Hygienekonzept entwickeln und veröffentlichen.”
Wir informieren Sie, sobald uns das Hygienekonzept vorliegt.

Hier die Pressemitteilung von Kunstminister Bernd Sibler aus dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst.

Zum Reinhören in die Sendung des Bayerischer Rundfunks: Chorproben sind wieder möglich.

DIE BAYERISCHEN CHORVERBÄNDE WEHREN SICH

In Bayern bleiben Chorproben weiterhin untersagt! Lesen Sie dazu die Vollzugsanordnung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 4. Juni 2020.
Die vier Bayerischen Chorverbände, welche ca. 90.000 Chorsängerinnen und -sänger in Bayern vertreten, wehren sich mit einem gemeinsamen Brandbrief an Staatsministerin Melanie Huml, Staatsminister Bernd Sibler sowie Staatsminister Dr. Florian Herrmann.

CORONA-VIRUS, TIPPS UND HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN

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Wir bemühen uns, Ihnen aktuelle Informationen und Handlungsempfehlungen bereitzustellen, um möglichst  bald eine Rückkehr zum regulären Chorbetrieb zu ermöglichen.  Offene Fragen beantworten wir nach bestem Wissen,  verständlicherweise nicht rechtsverbindlich, da auch von staatlicher Seite die Maßnahmen zur Corona-Strategie ständig aktualisiert werden. 

Die Rahmenbedingungen für unsere Vereine und Chöre haben sich aufgrund  der Bekämpfung der Corona-Pandemie  dramatisch verändert. So können zwar Konzerte unter Auflagen demnächst wieder stattfinden, noch nicht aber die dafür nötigen Proben.

Konzerte

Ab 15. Juni 2020 ist laut Pressemitteilung der Bayerischen Staatskanzlei die Wiederaufnahme des Theater-, Konzert-, und weiteren kulturellen Veranstaltungsbetriebs unter Zugrundelegung des entsprechenden Konzepts des Wissenschaftsministeriums in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium (bis zu 50 Gäste in geschlossenen Räumen, bis zu 100 Gäste im Freien) möglich.

1.000 € pro Monat für freischaffende KünstlerInnen

Wie von Ministerpräsident Dr. Markus Söder und Kunstminister Bernd Sibler am 14. Mai mitgeteilt, wird das Hilfsprogramm für Künstlerinnen und Künstler für einen erweiterten Kreis der Anspruchsberechtigten umgesetzt:
Antragsberechtigt sind freischaffende Künstlerinnen und Künstler mit Hauptwohnsitz in Bayern, wenn sie nach Künstlersozialversicherungsgesetz versichert sind oder nachweisen können, dass sie ihren Lebensunterhalt überwiegend mit erwerbsmäßiger künstlerischer Tätigkeit verdienen, auch wenn sie nicht über die KSK versichert sind, inhaltlich aber die Kriterien der KSK für eine künstlerische Tätigkeit erfüllen.
Mit diesem „Modell KSK Plus“ werden die Kriterien für eine Mitgliedschaft angelegt, ohne formal eine KSK-Mitgliedschaft zu fordern.

Die Künstlerinnen und Künstler sollen über drei Monate monatlich bis zu 1.000 Euro erhalten, wenn ihre fortlaufenden Einnahmen aufgrund der Corona-Pandemie zur Sicherstellung des Lebensunterhalts nicht ausreichen.

Die Online-Antragstellung ist unter diesem Link möglich:
https://www.kuenstlerhilfe-corona.bayern

Für Informationen und Fragen steht eine Hotline des Kompetenzteams der Kultur- und Kreativwirtschaft  in München zur Verfügung. Rufnummer: 089 233 289 22. erreichbar von Dienstag bis Freitag zwischen 10 und 13 Uhr.

Hilfen für Vereine

Ebenso wurde von der bayerischen Staatsregierung die Anregung eines Vereinsprogramms aufgegriffen und vergangene Woche eine Förderung von 1.000 Euro je Laienmusikverein verkündet. Insgesamt steht hierfür ein Budget von bis zu 10 Mio. Euro zur Verfügung. Der Bayerische Musikrat bemüht sich, in die Ausarbeitung des Förderprogramms mit eingebunden zu werden.

Alternative Probenkonzepte

Viele Chorleiter sind in den Chören freiberuflich tätig. Das heißt, ein Vergütungsanspruch besteht nur dann, wenn eine Leistung erbracht wird oder erbracht werden kann. Insofern empfehlen wir,  alternative Konzepte in die Vereinsarbeit einzubeziehen, z.B. Online-Proben oder Audio-Dateien  zu versenden. Beispiele finden Sie in den sozialen Netzwerken.

Sind solche Proben nicht möglich,  bietet es sich an, die Chorleiter im Rahmen einer Vorschuss-Regelung weiter zu bezahlen  und dies mit anfallenden Sonderproben zu verrechnen. Dies sollte schriftlich vereinbart werden. Gegenseitiges Verständnis und Hilfe sind die Schlüssel zur weiteren Zusammenarbeit.

Wichtig ist es für Vereine und Freiberufler, Veranstaltungsabsagen und Einkunftsausfälle zu dokumentieren. Der Bund und die Länder haben angekündigt, im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten Zuwendungen für entfallene Projekte nicht zurückzufordern.

Wir bemühen uns, zusammen mit dem Bayerischen Musikrat und dem  Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst die Chorarbeit weiter zu fördern und hoffen, dass Sie und Ihr Chor möglichst bald wieder mit viel Freude das Chorsingen aufnehmen können.

Risikobewertungen

Risikoeinschätzung einer Coronavirus-Infektion im Bereich Musik zweites Update vom 19.05.2020 des Universitätsklinikums Freiburg: RisikoabschaetzungCoronaMusikSpahnRichter19.5.2020

Fragen zum Vereinsrecht

 Veranstaltungsabsagen

Auf Grund der geltenden Allgemeinverfügungen sind alle Veranstaltungen und Versammlungen in Bayern derzeit untersagt. Dieses Veranstaltungsverbot bricht alle geschlossenen Verträge. Es stellt „Höhere Gewalt“ dar. Dieses Veranstaltungsverbot gilt ähnlich auch in allen anderen Bundesländern, teilweise auch im Ausland. “Höhere Gewalt” befreit die dadurch betroffene Vertragspartei zeitweise oder möglicherweise dauerhaft von ihrer vertraglichen Leistungspflicht. Die andere Vertragspartei kann deswegen keinen Schadensersatz verlangen. Es können natürlich beide Vertragsparteien den Vertrag auf Grund „Höherer Gewalt“ aufheben, weil die Erfüllung eben unmöglich wird auf Grund des bestehenden Verbots. Es ist sehr sinnvoll, rechtzeitig und begründet abzusagen. (nach: www.bayern-kreativ.de)

 Erleichterungen im Vereinsrecht

Um die Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht abzumildern, wurde unter anderem eine Ausnahmeregelung aufgenommen, mit der Vereine auch dann Beschlüsse fassen können, wenn in ihrer Satzung keine Möglichkeiten für Videokonferenzen oder andere “virtuelle Sitzungen” vorgesehen sind. Damit können Mitgliederversammlungen, Entlastungen und Wahlen auch in Zeiten der Corona-Krise durchgeführt werden. Auch Abstimmungen per E-Mail und Fax werden ermöglicht. Die Neuregelungen sind bis zum 31.12.2021 befristet. Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz am 25.3.2020 verabschiedet.

Hermann Arnold
-Präsident-