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Aktuelles - Archiv

Sibler erfreut über Öffnungsperspektiven im Kulturbereich

 

Sorry
Foto: H.Arnold, MSB-Archiv

Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, Pressemitteilung Nr. 097 vom 04.05.2021

Kulturelle Veranstaltungen in Theatern, Opern- und Konzerthäusern ab einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 ab dem 10. Mai 2021 wieder möglich – flexible Zuschauerzahlen – Konzept für Auftritts- und Probenmöglichkeiten für Laien- und Amateurensembles

MÜNCHEN. „Kulturelle Veranstaltungen in Theatern, Konzert- und Opernhäusern können durch die Kreisverwaltungsbehörden bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 ab dem 10. Mai 2021 wieder ermöglicht werden. Dabei richtet sich die maximal zulässige Zuschauerzahl nach den örtlichen Gegebenheiten sowie der Einhaltung des vorgeschriebenen Mindestabstandes und den gängigen Hygienemaßgaben“, erklärt Kunstminister Bernd Sibler den heutigen Kabinettsbeschluss für Kunst und Kultur.

„Für mich als Kunstminister ist das heute ein Freudentag. Der heutige Kabinettsbeschluss leitet das Comeback von kulturellen Veranstaltungen in Bayern ein. Die Sicherheitsmaßnahmen und fortschreitenden Impfungen zeigen Wirkung. Zudem verspricht der nahende Sommer zusätzliche Besserung hinsichtlich des Infektionsgeschehens. Da ist es die logische Konsequenz, dass wir Kunst- und Kulturliebhabern sowie Künstlerinnen und Künstlern Perspektiven bieten und Öffnungen in die Wege leiten. Unsere Einrichtungen sind darauf auch gut vorbereitet, da der Probenbetrieb durchgängig möglich war. Schritt für Schritt kehren wir so wieder zu mehr Normalität zurück“, so Staatsminister Sibler mit Blick in die Zukunft.

Laut Kunstminister Sibler arbeite man hinsichtlich der geltenden Rahmenbedingungen am „Feinschliff“: Das für Öffnungen geltende Rahmenhygienekonzept befindet sich derzeit in der finalen Abstimmung mit dem bayerischen Gesundheitsministerium und wird zeitnah veröffentlicht.

Perspektiven für Laien- und Amateurensembles

Perspektiven eröffnen sich mit dem heutigen Beschluss auch für Laien- und Amateurensembles, etwa im Bereich der Laienmusik und der Amateurtheater: Das Bayerische Kunstministerium wird gemeinsam mit dem Bayerischen Gesundheitsministerium dem Ministerrat für seine nächste Sitzung ein Konzept für Auftritts- und Probenmöglichkeiten für Laien- und Amateurensembles in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 vorschlagen. „Wir haben uns in den vergangenen Wochen bereits u.a. eng dazu mit dem Bayerischen Musikrat abgestimmt, um vorbereitet zu sein. Unsere vielfältige bayerische Kulturlandschaft lebt insbesondere von den zahlreichen Laien- und Amateurensembles. Neben dem großen kulturellen Beitrag, den sie leisten, gestalten sie insbesondere das soziale, gesellschaftliche Miteinander vor Ort entscheidend mit. Gerade auch deshalb vermissen viele Künstlerinnen und Künstler im Laienbereich das gewohnte Vereinsleben. Wir setzen daher alles daran, wieder mehr Miteinander im Probenbetrieb zu ermöglichen“, so Kunstminister Bernd Sibler, der sich für eine Rückkehr zum Probenbetrieb auch in diesem Bereich eingesetzt hatte.

Weitere Informationen zur Kabinettssitzung finden Sie hier: https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-04-05-2021/?seite=5062

Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, Pressemitteilung Nr. 097 vom 04.05.2021

Kathrin Gallitz, Pressesprecherin, 089 2186 2057
Dr. Bianca Preis, stellv. Pressesprecherin, 089 2186 2862

Nach Monaten ohne gemeinsames Üben dürfen Laienmusiker und Amateur-Ensembles in Bayern wieder zusammen spielen. Unter strengen Hygieneauflagen werden Proben ab 21. Mai wieder erlaubt, wenn der Inzidenzwert vor Ort stabil unter 100 liegt.

 

Lange mussten sie warten, nun gibt es auch für Laienmusiker und Amateur-Ensembles in Bayern Licht am Ende des Corona-Tunnels: Ab 21. Mai wird der Probebetrieb in Bayern wieder erlaubt, wie Staatskanzlei-Chef Florian Herrmann (CSU) nach einer Sitzung des Kabinetts erklärte. Erlaubt wird das Üben im Freistaat demnach mit bis zu 20 Leuten im Freien und maximal zehn Leuten in geschlossenen Räumen. Bedingung: Der Inzidenzwert vor Ort muss stabil unter 100 liegen.

Es handle sich um einen “Eckpfeiler der bayerischen Kulturszene”, sagte Herrmann. Ob Laienmusiker und Theatergruppen auch wieder Auftritte durchführen dürfen, ist allerdings weiterhin offen. Auch die genauen Hygieneauflagen für die gemeinsamen Proben sind noch nicht bekannt. Laut der Staatskanzlei machen das Wissenschafts- und das Gesundheitsministerium hierzu gemeinsam ein “Rahmenygienekonzept” bekannt.

Bayern: Bald wohl auch Kulturveranstaltungen draußen

Generell sollen Kulturangebote in Bayern in den kommenden Wochen ausgedehnt werden. Ab 21. Mai sollen laut Herrmann auch Kulturveranstaltungen im Freien möglich sein – schon seit heute sind entsprechende Aufführungen bei einem stabilen Inzidenzwert unter 100 in Innenräumen möglich. Die Details zu den Kulturveranstaltungen im Freien werde man im Laufe der Woche noch festlegen, sagte Herrmann.

Laut dem früheren bayerischen Kunstminister Wolfgang Heubisch (FDP) wurden die gesellschaftlichen Dimensionen des monatelangen Ausfalls von Proben und gemeinsamen Veranstaltungen besonders für die Jugend massiv unterschätzt. Heubisch sagte bei BR24Live, dass junge Leute “praktisch ein Jahr lang nichts mehr tun” konnten. Wie die gesamte FDP-Fraktion kritisierte Heubisch zudem, dass bei den angekündigten Öffnungsschritten allein der Inzidenzwert als Maßstab herangezogen wird.

Quelle: BR24

Die intensiven Bemühungen unserer Laienmusikverbände und des Bayerischen Musikrates waren erfolgreich: Nach vielen Monaten Stillstand im Proben- und Konzertbetrieb unserer Mitgliedschöre hat die Staatsregierung umfangreiche Lockerungen ab Montag, 07.06.2021 angekündigt.

– Bei einer Inzidenz > 100 gilt bis 30.06.2021 weiterhin die Bundesnotbremse,
– bei Inzidenz unter 100 gilt ab Montag, 07.06.2021 die 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV).

Darin sollen umfangreiche Lockerungen in Kraft treten, im Laienmusikbereich sind dies speziell:

  • Aufhebung der Personenbegrenzung bei Proben im Innen- und Außenbereich. Die Maximalteilnehmer*innenzahl errechnet sich nach der Größe des zur Verfügung stehenden Raumes. Die Mindestabstände (1,50 Meter zur Seite, 2,0 Meter in Singrichtung) sind einzuhalten. Die Maskenpflicht im Innenbereich bleibt unverändert bestehen.
  • Aufhebung der Testpflicht bei stabiler Inzidenz unter 50.
  • Geimpfte / Genesene sind grundsätzlich von der Testpflicht befreit.
  • Sofern noch eine Testpflicht besteht, werden im Kinder- und Jugendbereich die Testungen im Rahmen des Schulunterrichts auch im außerschulischen Bereich anerkannt: Es muss keine zusätzliche Testung am gleichen Tag erfolgen.
  • Aufhebung der Personenbegrenzung im Bereich des außerschulischen Musikunterrichts.
  • Kulturelle Veranstaltungen unter freiem Himmel sind mit bis zu 500 Personen (bei fester Sitzplatzzuordnung)  zugelassen.

> Bericht aus der Kabinettssitzung vom 04.06.2021

13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, gültig ab 07.06.2021
– Verordnung-2021-384 –

Ihr
Hermann Arnold
MSB-Präsident

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