Neue GEMA Meldefrist ab Januar 2026
Bisher konnten unsere Mitglieds-Chöre ihre GEMA-Meldungen bis spätestens zum Ende des Folgemonats nach der Veranstaltung einreichen. Nun wurde diese Meldefrist im Rahmen der aktuellen Verhandlungen über die künftigen Lizenzvereinbarungen angepasst.
NEU ab 2026: Alle Musikwiedergaben (Konzerte, Liederabende sowie gesellige Veranstaltungen mit Musiknutzung) können bereits ab maximal
14 Tage vor dem Stattfinden gemeldet werden und müssen spätestens
21 Tage nach der Veranstaltung gemeldet sein!
Wichtig: Die Meldungen erfolgen ausschließlich über das GEMA-Online-Portal. Entsprechende Anschreiben mit Zugangsdaten sollten allen Chören mittlerweile zugegangen sein.
Die Gebühren für chorische Veranstaltungen (Konzerte, Liederabende usw.) werden weiterhin über den MSB abgerechnet. Gesellige Veranstaltungen wie Vereinsfeste, Faschingsveranstaltungen oder Musiknutzung im Anschluss an eine chorische Veranstaltung, werden von der GEMA direkt an die Chöre berechnet. Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, kann für gesellige Veranstaltungen auch die kostenfreie Bayern-Pauschale greifen.
Weitere Infos finden Sie hier.



