Chor-Förderprogramm IMPULS

Ab sofort: Laufende Antragsfrist für das Förderprogramm IMPULS

Neben den bayerischen Förderprogrammen können auch bundesweite Förderprogramme genutzt werden. So können auch 2022 Amateurmusikensembles aus ländlichen Räumen wieder eine Förderung bei IMPULS beantragen und bei Bewilligung mit bis zu 15.000 € gefördert werden.
Nach zwei erfolgreichen Förderrunden stellt das Programm mit dem Jahreswechsel ein neues Antragsverfahren vor. Seit dem 15. Januar 2022 können Ensembles laufend Förderanträge einreichen. Sie sind somit an keine allgemeine Frist mehr gebunden. Stattdessen gilt eine individuelle 2-Monats-Frist.
Bewilligt wurden in der zweiten Vergabe-Runde bundesweit 140 Anträge mit einem Fördervolumen von über 1,4 Millionen Euro und einer Förderquote von ca. 66% aller Anträge. 

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Neues Antragsverfahren mit 2-Monats-Frist

Amateurmusikensembles sind bei ihrer Antragstellung ab sofort so flexibel, dass sie einen individuellen Bewilligungszeitraum für die Förderung mit IMPULS wählen können. Zu beachten ist lediglich eine 2-Monats-Frist. Das heißt, zwischen dem Datum der Antragstellung und dem Start-Datum des Bewilligungszeitraums müssen mindestens zwei Monate liegen. In dieser Zeit werden die Anträge auf formale Richtigkeit geprüft und an eine unabhängige Jury weitergeleitet. Diese wird die Anträge bewerten und gegebenenfalls zur Förderung empfehlen.

Der Bewilligungszeitraum darf höchstens bis zum 31.12.2022 laufen. Das bedeutet, das Projekt muss bis Ende 2022 abgeschlossen sein.

 Gefördert werden auch in Zukunft innovative Projekte zum kreativen Neustart sowie Maßnahmen zur Mitgliedergewinnung und Strukturstärkung. Unter www.bundesmusikverband.de/impuls stehen weitere Informationen und Unterlagen zur Vorbereitung eines Antrags bereit. 



Im Rahmen des Förderprogramms NEUSTART KULTUR stellt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien mit dem neuen Förderprogramm IMPULS knapp 20 Millionen Euro für die Amateurmusik in ländlichen Räumen bereit. Die Förderung soll den Musizierenden Impulse und Motivationshilfen zur nachhaltigen Stärkung und erhöhter Sichtbarkeit für den zeitnahen Neustart ermöglichen. Die Ensembles sollen zur schnellen Wiederaufnahme der Proben- und Konzerttätigkeit befähigt werden und Unterstützung bei durch die Pandemie beschleunigten Transformationsprozessen in den Bereichen (Wieder-) Gewinnung von Mitgliedern und Digitalität erhalten. Einzelne Projekte können bis zu 15.000€ beantragen.
Fördermodule:

  • Modul A: Kreativer Neustart, z.B. durch Gemeinschaftskonzerte oder innovative Proben- und Aufführungsformen
  • Modul B: Mitgliedergewinnung, z.B. durch neue Formen der Ansprache oder Projekte mit breiter Teilhabe und Diversität
  • Modul C: Strukturstärkung, z.B. durch Weiterbildungen, Organisationsentwicklung, digitales Arbeiten