Chorleitung 2023

-Wenn Chorleiter und Chor Spaß haben, springt der Funke auch schnell zum Publikum über -

CLSpaß


Chorleiterlehrgang „Sommer 2023“
in der Bayerischen Musikakademie in Hammelburg 
Freitag 30.06.2023 - Sonntag 02.07.2023

 

Anreise: 30.06.2023, ab 17.00 Uhr

Der Lehrgang ist offen für alle Interessenten mit folgenden Schwerpunkten:

Basislehrgang für Interessierte und Einsteiger 

  • geeignet für Vizechorleiter oder Auffrischen eigener Fähigkeiten. 
  • Inhalte:  Tonangabe, Einsätze geben, Taktarten,  Methoden der Einstudierung

Lehrgang für Interessenten an der Ausbildung zur Staatlichen Anerkennung

  • Der nächste Kurs zur „Staatlichen Anerkennung“ beginnt mit dem Chorleiterlehrgang „Herbst“ 2023 (22.-24.09.2023) 
  • Dauer: drei Jahre, jeweils drei Wochenenden pro Jahr + Abschlussprüfung  im Herbst 2026

Jährliche Gebühren: 

  • bis 27 Jahre: 225,-€ pro Ausbildungsjahr, 
  • ab 27 Jahre: 310,-€ pro Ausbildungsjahr, 

Im Rahmen des Chorleiterlehrgangs „Sommer 2023“ erhalten die Interessenten für die staatliche Anerkennung einen Einblick in die Inhalte und Abläufe des Kurses. Die Zulassung zum Lehrgang erfolgt nach bestandener Eignungsprüfung. 

Eignungsprüfung für die Teilnehmer am Kurs „Staatliche Anerkennung“

Vorzubereiten sind folgende Inhalte:

  • Ein selbstgewähltes Lied, einstimmig, unbegleitet, Genre frei
  • Ein einfacher Chorsatz, mindestens eine Stimme daraus am Klavier spielen können (Partitur bitte mitbringen) 
  • Rhythmus erfassen können
  • Singen eines Dur- und eines Molldreiklangs

Fragen richten Sie bitte an unseren Bundes-Chormeister Ralf Emge, Tel. 0177 4802782

Für alle Arbeitsgruppen:

  • Chorische Stimmbildung mit allen Teilnehmern, Gemeinsame Chorprobe – Kennenlernen vielfältiger Chorliteratur

Lehrgangsleitung: Ralf Emge

Dozenten: Ralf Emge, Elisabeth Neyses, Benno Binschek, Johannes Haßkerl

Anmelde- und Teilnahmegebühr im halben Doppelzimmer; EZ-Zuschlag 20,-€/Nacht 

MSB-Mitglieder:     110,00 €

Nicht-Mitglieder:    145,00 €

Jugendliche:           80,00 €

Bitte überweisen Sie die Lehrgangsgebühr auf folgendes Konto:

Frankfurter Volksbank IBAN: DE33 5019 0000 4402 5036 16, BIC: FFVBDEFFXXX

Anmeldeschluss: 16.06.2023

Bitte melden Sie sich mit dem Meldesystem (www.maintal-saengerbund.de) Rubrik MSB-Lehrgänge/ Chorlehrgang an.

Für jeden Teilnehmer ein separates Formular verwenden 

Eine Rückzahlung der Teilnahmegebühr kann nur erfolgen bei einer Stornierung von 8 Wochen vor Kursbeginn.

Diese Fortbildung wird gefördert durch  StMWK Logo farbig A5 d810dpi

 

Hier geht es direkt zur Anmeldung!

 

Internationaler Chorwettbewerb im Landkreis Miltenberg

Chor1ab

Das chorische Highlight findet erst wieder 2024 statt

Er ist nun vom 18. -21. Juli 2024 geplant. 

Weitere Infos entnehmen Sie bitte der Pressemeldung des Kulturamts des Landkreises Miltenberg.

Fragen rund um den Chorwettbewerb beantwortet das Kulturreferat des Landratsamtes Miltenberg (Telefon: 09371 501-506, -501, -503; E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!). 

Mitgliederversammlung - digital

Neuregelung des § 32 BGB

basierend auf den Erfahrungen der Corona-Pandemie wollen viele Vereine u.a.  digitale Vorstandssitzungen, aber auch hybride Mitgliederversammlungen durchführen. Damit nicht tausende von Satzungen geändert werden müssen, hat der Bundestag den §32 BGB entsprechend angepasst. 

Die während der Corona-Pandemie geltenden Ausnahmeregelungen, Beschlüsse der Mitglieder und sonstiger Vereinsorgane auch ohne eine einschlägige Satzungsgrundlage außerhalb einer Präsenzveranstaltung herbeiführen zu können, sind am 31.08.2022 ausgelaufen.

Der Gesetzgeber hat deshalb eine grundlegende Änderung des § 32 BGB zu Vereinsversammlungen beschlossen. Danach können Vereine künftig neben den Präsenzversammlungen ihrer Vereinsorgane auch ohne eine entsprechende Regelung in der Satzung hybride Versammlungen bzw. Sitzungen einberufen und bei einem entsprechenden Beschluss der Mitglieder auch rein virtuelle Versammlungen durchführen. Bitte hier weiterlesen...

 

Ein Hoch auf die bayerische Laienmusik

Kunstminister Markus Blume überreicht Zelter- und Pro Musica-Plaketten für Chöre und Musikkapellen

Ehrungsveranstaltung 22 04 2023 7MÜNCHEN/KLEINHEUBACH. Vier Chören und drei Musikvereinen aus ganz Bayern überreichte Markus Blume, Bayerischen Staatsminister für Wissenschaft und Kunst anlässlich ihres 100-jährigen Bestehens, im Kleinheuacher Hofgartensaal am vergangenen Samstag die Zelter- und die Pro-Musica Plakette.

Darunter waren die Gesangvereine Sängerlust Laudenbach und Einigkeit Neunkirchen sowie der Musikverein Edelweiß« Sulzbach, Kreis Miltenberg und der Gesangverein Spessartwald Krausenbach, Kreis Aschaffenburg. Insgesamt nahmen rund 120 Gäste am eineinhalbstündigen Festakt des Bayerischen Musikrats und des Maintal-Sängerbundes teil.
„Ein Hoch auf unsere bayerische Laienmusik: Sie verbindet Generationen, stiftet Gemeinschaft und ist Lebensfreude pur. Ich freue mich daher sehr, neun bayerische Chöre und Musikkapellen für ihre unermüdliche musikalische Leidenschaft auszuzeichnen. Herzlichen Dank für insgesamt über 900 Jahre gelebte Musikgeschichte!“, so Kunstminister Blume.
 Dr. Helmut Kaltenhauser, Präsident des Bayerischen Musikrates: „Mehr als vier Generationen haben sich ehrenamtlich engagiert, um den Menschen bei Freud und Leid musikalisch beizustehen. Die Auszeichnung des Bundespräsidenten würdigt dieses langjährige Engagement in herausragender Weise. Auch ich gratuliere den geehrten Chören und Orchestern ganz herzlich.“ Hermann Arnold, Präsident des Maintal-Sängerbundes, wünschte sich in seinen Dankesworten,  dass Vokal- und Instrumentalmusik auch in Zukunft  das Kulturleben in den Gemeinden nachhaltig beeinflusst. Diese Auszeichnungen spiegeln die Wertigkeit ihres langjährigen Engagements in der Kulturarbeit der Vereine. Hier weiterlesen...

Die Plaketten „Zelter“ und „Pro Musica“ verleiht der Bundespräsident an Laienmusikensembles, die sich in ihrer mindestens 100-jährigen Geschichte intensiv und erfolgreich der Chor- bzw. Instrumentalmusik widmen. Die Zelter-Plakette wurde 1956 von Bundespräsident Theodor Heuss als staatliche Auszeichnung für Chorvereinigungen, die sich in langjährigem Wirken um die Chormusik verdient gemacht haben, gestiftet und ist nach dem deutschen Musiker, Komponisten, Dirigenten und Pionier der Laienchor-Bewegung Carl Friedrich Zelter benannt. Die Pro Musica-Plakette wurde 1968 von Bundespräsident Heinrich Lübke eingeführt und ist eine Auszeichnung der Bundesrepublik Deutschland für instrumentales Musizieren, die aus Anlass des 100-jährigen Bestehens einer Musikvereinigung verliehen wird.

Musik für alle

Die 3. Förderphase des Programms „Musik für alle!“ (2023-2027)
startet mit einer neuen Ausschreibung. 

In den kommenden Jahren können sich Chöre, Orchester, Musikvereine, Kirchengemeinden, soziale und kulturelle Einrichtungen mit Projektideen für neue, außerschulische Musikprojekte bewerben. Dafür stehen in den nächsten fünf Jahren insgesamt 4,8 Mio. EUR zur Verfügung.

Musik für alle!“ fördert musikalische Projekte mit Kindern und Jugendlichen im Alter von 3-18 Jahren mit bisher erschwertem Zugang zur Musik. Drei Organisationen arbeiten vor Ort zusammen und bringen sich mit Eigenleistungen in die Projektarbeit ein, z.B.: Musikverein/Chor + Jugendzentrum + Schule/Kita.
Für das Musizieren und Singen im Ensemble, für den Zugang zu Rhythmusgefühl oder Beatboxing, ob Musical oder Kinderoper, Schnupperkurse oder Instrumentenkarussell und für Konzertbesuche bieten die fünf verschiedenen Module Kaleidoskop, Rhythmus, Ensemble, Große Bühne und Expedition viele Möglichkeiten für die Umsetzung einer Projektidee.

Es handelt sich dann um eine 100%-ige Finanzierung ohne Eigenmittel. Es werden Honorare, Aufwandsentschädigungen und Sachkosten für Ihr Projekt gefördert. Die antragstellende Organisation erhält eine Verwaltungspauschale von 7% am Ende des Projekts.

Bewerbungen können drei Mal im Jahr hier eingereicht werden.

Die Antragsfristen sind jeweils:

·       zum 15. Januar mit Projektstart ab 15. März

·       zum 1. Mai mit Projektstart ab 1. Juli

·       zum 1. September mit Projektstart ab 1. November