DRINGENDER BRIEF AN DIE BAYERISCHE STAATSREGIERUNG
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Die Präsidenten der vier Bayerischen Chorverbände haben über das Pfingstwochenende intensiv beraten. Die Unstimmigkeiten und Ungerechtigkeiten bei den Regelungen für verschiedene gesellschaftliche Gruppierungen wurden in einem dringenden Brief an die Bayerische Staatsregierung zusammengefasst und mit der klaren Forderung nach einer schnellstmöglichen Nachbesserung versandt.
Dienstag, 25.05.2021
Sehr geehrter Herr Staatsminister Dr. Florian Herrmann, sehr geehrter Herr Staatsminister Klaus Holetschek, sehr geehrter Herr Staatsminister Bernd Sibler,
der anfänglichen Freude über die Wiederermöglichung von Proben und Auftritten für Chöre und Laienmusikensembles in Bayern nach Ankündigung durch den Ministerpräsidenten am 4. Mai und Bekanntmachung des Ministerratsbeschlusses am 10. Mai mit Aussicht auf eine Wiederaufnahme des Probenbetriebs ab 21. Mai folgte mit der Veröffentlichung des Rahmenhygienekonzepts eine heftige Ernüchterung.
Nicht nur der Umstand, dass die Veröffentlichung der Bekanntmachungen (BayMbl 353 + 354 am 19. Mai., 12.BayIfSMV Fortschreibung vom 20.Mai) mit einem nicht nachvollziehbaren Abstand von 15 Tagen nach der ersten Ankündigung und erst 2 Tage vor Inkraftsetzung erfolgte, sondern vor allem die offenkundig zu Tage tretende Ungleichbehandlung des Laienchorwesens etwa gegenüber dem Amateursport löste umgehend sehr zahlreiche und deutliche bayernweite Reaktionen in den Reihen unserer rund 3070 Mitgliedschöre aus.
Diese reichen von verhaltener Freude über den bescheidenen Öffnungsschritt, massivem Unverständnis für die nicht aufeinander abgestimmten Regelungen bis hin zu sehr verärgerten Reaktionen über die Ungleichbehandlung im Verhältnis zu anderen gesellschaftlichen Gruppen, die an Deutlichkeit keinen Zweifel lassen. Ursache dafür ist, dass die mit den ministeriellen Ankündigungen und Presseveröffentlichungen für die Wiederaufnahme des Probenbetriebs erwarteten praxisbezogenen Regelungen nicht die Ergebnisse der intensiven Vorgespräche wiedergeben, sondern im Gegensatz zu zeitgleich geregelten vergleichbaren Bereichen sogar noch verschärft wurden.
Als besonders schwerwiegend wird dabei empfunden, dass eine Erleichterung bei den Testpflichten für die Laienmusik in § 27 Abs. 2 der 12. BayIfSMV für Inzidenzen unter 50 im Gegensatz zu Erleichterungen für die Außengastronomie, die kulturellen Veranstaltungen und den Sport nicht enthalten ist. Allein für die Proben in der Laienmusik gilt demnach eine Testpflicht bei Inzidenzen von 0 (!) bis 100.
Die generelle Begrenzung der Personenzahl für Proben im Laienmusikbereich auf 10 innen und 20 im Freien wurde bereits im April, also noch zu Zeiten mit einer bayernweiten 7-Tage-Inzidenz von weit über 100, für einen ersten, zeitlich begrenzten Öffnungsschritt diskutiert. Diese Personenbegrenzung ohne Berücksichtigung der Inzidenzzahlen passt mit den jetzt zeitgleich veröffentlichten Rahmenkonzepten für kulturelle Veranstaltungen und den Sport sowie den Regelungen für weitere Öffnungsschritte nach § 27 der fortgeschriebenen 12. BayIfSMV ebenfalls nicht mehr zusammen.
Weitere Unschärfen bei einzelnen Regelungen sorgen für Unsicherheit. Hierzu zählen insbesondere eine klare Regelung bei der Ermittlung der zulässigen Personenzahl unter Berücksichtigung der Ausnahmeregelungen für Geimpfte und Genesene (SchAusnahmV) sowie eine klare Definition der Abstandsregeln für Geimpfte, Genesene und Haushaltsangehörige.
Die für eine Teilnahme am Präsenzunterricht verpflichtenden Tests für Schulkinder müssen mit einfacher Bestätigung durch die Schule auch für Kinderchorproben und andere außerschulische Angebote im zeitlichen Gültigkeitsrahmen anerkannt werden. Eine taggleiche doppelte Testpflicht findet keine Akzeptanz, verursacht erhebliche unnötige Kosten und zusätzlichen Betreuungsaufwand, führt zum Fernbleiben von außerschulischen Angeboten und zerstört damit die Nachwuchsarbeit.
Auf viele dieser Punkte wurde bereits im Vorfeld bei den vorbereitenden fachlichen Abstimmungsgesprächen mit dem StMWK ausdrücklich hingewiesen, ohne dass sie nun in die veröffentlichten Regelungen Eingang gefunden haben. Wissenschaftliche valide Daten zu den Anforderungen an die Mindestabstände wurden einfach nicht berücksichtigt. Ergebnis sind praxisferne, nicht faktenbasierte und damit teilweise nicht schlüssige bzw. nachvollziehbare Regelungen. Darüber hinaus fehlen jegliche Hinweise auf weitere Öffnungsschritte.
Als Vertreter von über 90.000 Chorsängerinnen und Chorsängern in Bayern erwarten wir mit der zum 7. Juni anstehenden Fortschreibung der 12. BayIfSMV klare Regelungen zu folgenden Punkten mit ergänzender Anpassung des Hygienekonzepts für Proben in den Bereichen Laienmusik und Amateurtheater:
Klare Festlegung weiterer Öffnungsperspektiven (Schritt 2), z.B.: Unbegrenzte Personenzahl mit Mindestabstandsregelung, ggf. Testpflicht bei einer Inzidenz von 50-100
Klare Festlegung, dass die Testpflicht unter einer Inzidenz von 50 entfällt
Klare Festlegung, dass für Kinder und Jugendliche die in den Schulen durchgeführten Schnellteste im Rahmen ihrer zeitlichen Gültigkeit auch für Chorproben und Auftritte gelten
Klare Bestätigung der Ausnahmenregelung für Geimpfte und Genesene bei der Ermittlung der Personenzahl (SchAusnahmV)
Klare Bestätigung der aufgehobenen Mindestabstände für Geimpfte, Genesene und Angehörige eines Haushalts.
Unsere Sängerinnen und Sänger erwarten eine eindeutige und schnelle Antwort auf ihre missliche Lage und eine Beendigung der eklatanten Ungleichbehandlung. Mit freundlichen Grüßen
Alexander Seebacher Bayerischer Sängerbund e.V.
Dr. Paul Wengert Chorverband Bayerisch-Schwaben e.V.
Prof. Dr. Friedhelm Brusniak Fränkischer Sängerbund e.V.
Hermann Arnold Maintal Sängerbund 1858 e.V.
LAIENMUSIKER DÜRFEN AB 21. MAI WIEDER PROBEN
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Nach Monaten ohne gemeinsames Üben dürfen Laienmusiker und Amateur-Ensembles in Bayern wieder zusammen spielen. Unter strengen Hygieneauflagen werden Proben ab 21. Mai wieder erlaubt, wenn der Inzidenzwert vor Ort stabil unter 100 liegt.
Lange mussten sie warten, nun gibt es auch für Laienmusiker und Amateur-Ensembles in Bayern Licht am Ende des Corona-Tunnels: Ab 21. Mai wird der Probebetrieb in Bayern wieder erlaubt, wie Staatskanzlei-Chef Florian Herrmann (CSU) nach einer Sitzung des Kabinetts erklärte. Erlaubt wird das Üben im Freistaat demnach mit bis zu 20 Leuten im Freien und maximal zehn Leuten in geschlossenen Räumen. Bedingung: Der Inzidenzwert vor Ort muss stabil unter 100 liegen.
Es handle sich um einen “Eckpfeiler der bayerischen Kulturszene”, sagte Herrmann. Ob Laienmusiker und Theatergruppen auch wieder Auftritte durchführen dürfen, ist allerdings weiterhin offen. Auch die genauen Hygieneauflagen für die gemeinsamen Proben sind noch nicht bekannt. Laut der Staatskanzlei machen das Wissenschafts- und das Gesundheitsministerium hierzu gemeinsam ein “Rahmenygienekonzept” bekannt.
Bayern: Bald wohl auch Kulturveranstaltungen draußen
Generell sollen Kulturangebote in Bayern in den kommenden Wochen ausgedehnt werden. Ab 21. Mai sollen laut Herrmann auch Kulturveranstaltungen im Freien möglich sein – schon seit heute sind entsprechende Aufführungen bei einem stabilen Inzidenzwert unter 100 in Innenräumen möglich. Die Details zu den Kulturveranstaltungen im Freien werde man im Laufe der Woche noch festlegen, sagte Herrmann.
Laut dem früheren bayerischen Kunstminister Wolfgang Heubisch (FDP) wurden die gesellschaftlichen Dimensionen des monatelangen Ausfalls von Proben und gemeinsamen Veranstaltungen besonders für die Jugend massiv unterschätzt. Heubisch sagte bei BR24Live, dass junge Leute “praktisch ein Jahr lang nichts mehr tun” konnten. Wie die gesamte FDP-Fraktion kritisierte Heubisch zudem, dass bei den angekündigten Öffnungsschritten allein der Inzidenzwert als Maßstab herangezogen wird.
Quelle: BR24
„COMEBACK VON KULTURELLEN VERANSTALTUNGEN“
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Sibler erfreut über Öffnungsperspektiven im Kulturbereich
Foto: H.Arnold, MSB-Archiv
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst,Pressemitteilung Nr. 097 vom 04.05.2021
Kulturelle Veranstaltungen in Theatern, Opern- und Konzerthäusern ab einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 ab dem 10. Mai 2021 wieder möglich – flexible Zuschauerzahlen – Konzept für Auftritts- und Probenmöglichkeiten für Laien- und Amateurensembles
MÜNCHEN. „Kulturelle Veranstaltungen in Theatern, Konzert- und Opernhäusern können durch die Kreisverwaltungsbehörden bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 ab dem 10. Mai 2021 wieder ermöglicht werden. Dabei richtet sich die maximal zulässige Zuschauerzahl nach den örtlichen Gegebenheiten sowie der Einhaltung des vorgeschriebenen Mindestabstandes und den gängigen Hygienemaßgaben“, erklärt Kunstminister Bernd Sibler den heutigen Kabinettsbeschluss für Kunst und Kultur.
„Für mich als Kunstminister ist das heute ein Freudentag. Der heutige Kabinettsbeschluss leitet das Comeback von kulturellen Veranstaltungen in Bayern ein. Die Sicherheitsmaßnahmen und fortschreitenden Impfungen zeigen Wirkung. Zudem verspricht der nahende Sommer zusätzliche Besserung hinsichtlich des Infektionsgeschehens. Da ist es die logische Konsequenz, dass wir Kunst- und Kulturliebhabern sowie Künstlerinnen und Künstlern Perspektiven bieten und Öffnungen in die Wege leiten. Unsere Einrichtungen sind darauf auch gut vorbereitet, da der Probenbetrieb durchgängig möglich war. Schritt für Schritt kehren wir so wieder zu mehr Normalität zurück“, so Staatsminister Sibler mit Blick in die Zukunft.
Laut Kunstminister Sibler arbeite man hinsichtlich der geltenden Rahmenbedingungen am „Feinschliff“: Das für Öffnungen geltende Rahmenhygienekonzept befindet sich derzeit in der finalen Abstimmung mit dem bayerischen Gesundheitsministerium und wird zeitnah veröffentlicht.
Perspektiven für Laien- und Amateurensembles
Perspektiven eröffnen sich mit dem heutigen Beschluss auch für Laien- und Amateurensembles, etwa im Bereich der Laienmusik und der Amateurtheater: Das Bayerische Kunstministerium wird gemeinsam mit dem Bayerischen Gesundheitsministerium dem Ministerrat für seine nächste Sitzung ein Konzept für Auftritts- und Probenmöglichkeiten für Laien- und Amateurensembles in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 vorschlagen. „Wir haben uns in den vergangenen Wochen bereits u.a. eng dazu mit dem Bayerischen Musikrat abgestimmt, um vorbereitet zu sein. Unsere vielfältige bayerische Kulturlandschaft lebt insbesondere von den zahlreichen Laien- und Amateurensembles. Neben dem großen kulturellen Beitrag, den sie leisten, gestalten sie insbesondere das soziale, gesellschaftliche Miteinander vor Ort entscheidend mit. Gerade auch deshalb vermissen viele Künstlerinnen und Künstler im Laienbereich das gewohnte Vereinsleben. Wir setzen daher alles daran, wieder mehr Miteinander im Probenbetrieb zu ermöglichen“, so Kunstminister Bernd Sibler, der sich für eine Rückkehr zum Probenbetrieb auch in diesem Bereich eingesetzt hatte.